Sprengel Stade vergibt Kirchenmusik-Stipendium

Nachricht 15. November 2024

Talentförderung in den Bereichen Orgel, Posaunenchor, Popularmusik und Chor

Der Sprengel Stade baut seine musikalische Nachwuchsförderung aus. Mit dem neuen „Kirchenmusik-Stipendium“ werden ab sofort neben Orgelschülerinnen und -schülern erstmals auch Talente ausgezeichnet, die im Bereich der gottesdienstlichen Popularmusik oder in kirchlichen Chören und Posaunenchören aktiv sind. „Kirchenmusik ist ein lebendiger Ausdruck unseres Glaubens“, sagt Regionalbischof Dr. Hans Christian Brandy. „Die musikalische Landschaft ist dabei in den letzten Jahren an vielen Orten vielstimmiger und bunter geworden. Wir wollen weiterhin unsere Traditionen pflegen, aber ebenso kreative Aufbrüche ermöglichen. Hier für qualifizierten Nachwuchs zu sorgen, liegt mir sehr am Herzen.“

Es stehen 15 Stipendienplätze zur Verfügung, die jeweils mit maximal 650 € gefördert werden. Das Stipendium soll der Finanzierung von Unterricht, Notenmaterial oder Fortbildungen dienen. Die jeweilige Höhe richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten.

Bis beispielsweise ein Orgelschüler mit der sogenannten „D-Prüfung“ zur Begleitung von Gottesdiensten befähigt ist, braucht es ungefähr zwei Jahre Unterricht.  „So kommen schnell Kosten von mehreren hundert Euro zusammen“, erläutern die beiden Kirchenmusikdirektoren Hauke Ramm (Stade) und Robert Selinger (Verden). „Wir möchten niemanden mehr ausschließen, sondern schlicht und einfach dort fördern, wo Leidenschaft, Neugierde und ernsthaftes Interesse für die Kirchenmusik erkennbar ist“, ergänzt Reinhard Gramm, Landesposaunenwart und damit zuständig für die Posaunenchöre zwischen Elbe und Weser.

Micha Keding, Popkantor im Kirchenkreis Verden, vertritt die Popularmusik in der Jury des Kirchenmusikstipendiums. „Ich freue mich, dass Menschen, die mit ihren Instrumenten moderne Gottesdienste begleiten, nun auch gefördert werden.“

Bewerbungsschluss für das Kirchenmusik-Stipendium 2025 ist Freitag, 28. Februar 2025.  Voraussetzung ist ein Mindestalter von 13 Jahren und eine Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (ACK). Die Bewerbung soll einen Lebenslauf, ein Lichtbild und ein kurzes Motivationsschreiben enthalten und ist an die Kirchenkreiskantorin oder den Kirchenkreiskantor des jeweiligen Kirchenkreises zu richten.

Zur diesjährigen Jury gehören neben Regionalbischof Dr. Hans Christian Brandy die Kirchenmusikdirektoren Hauke Ramm und Robert Selinger sowie Landesposaunenwart Reinhard Gramm und Popkantor Micha Keding.

(Text: Sonja Domröse, Sprengel Stade)