Alle Wahlberechtigten ruft Landessuperintendent Dr. Hans Christian Brandy (Stade) dazu auf, ihr Wahlrecht aktiv zu nutzen. „Unsere Gemeinden zwischen Elbe und Weser leben davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Die Kirchenvorstände der rund 180 Gemeinden des Sprengels Stade arbeiten engagiert und kompetent. Es ist ein besonderes Kennzeichen unserer evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen getragen wird.“
Der Kirchenvorstand ist das zentrale Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde, denn er trägt gemeinsam mit den Geistlichen die Verantwortung vor Ort. Er wird für jeweils sechs Jahre gewählt und setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen. „Indem Gemeindeglieder wählen gehen, nehmen sie Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der nächsten Legislaturperiode leiten wird. Durch die Wahl sprechen sie den Ehrenamtlichen ihr Vertrauen aus und stärken ihnen den Rücken für die Aufgaben, die vor ihnen liegen“, so Brandy weiter. Als Regionalbischof leitet er die kirchlichen Geschicke im Elbe-Weser-Raum, in dessen neun Kirchenkreisen rund 1.500 Frauen und Männer ehrenamtlich in der Kirchenvorstandsarbeit tätig sind.
Wahlberechtigt ist jedes Kirchenmitglied ab 14 Jahren, Briefwahlunterlagen sind bis zum 8. März bei der jeweiligen Kirchengemeinde zu beantragen. Landessuperintendent Brandy wirbt gerne für die Wahl, denn so „kann jedes Kirchenmitglied Verantwortung übernehmen für die Zukunft der eigenen Gemeinde.“