Der Kirchenvorstand ist keine Erfindung der Neuzeit. Schon seit dem späten Mittelalter gibt es ihn – nur hieß er anders: Älteste, Altaristen, Kirchenjuraten, Karkswaren oder Provisoren kamen zusammen, um vor allem das Geld der Gemeinde zu verwalten.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes heute sind vielfältig: Die ehrenamtlichen Mitglieder kümmern sich zum Beispiel um Bauvorhaben, entscheiden über die Finanzen, fällen Personalentscheidungen und überlegen, wie das Gemeindeleben aussehen und wie sich die Gemeinde entwickeln soll. Dazu treffen sie sich regelmäßig zu Kirchenvorstandssitzungen.
Wer sich für das Amt des Kirchenvorstehers aufstellen lassen möchte, kann sich noch an seine Kirchengemeinde wenden oder einfach seine Pastorin oder seinen Pastor ansprechen. Die Kandidaten müssen jedoch mindestens 18 Jahre alt sein.
Wählen dürfen aber schon Jüngere: Durch eine Verfassungsänderung in diesem Jahr können jetzt alle Kirchenmitglieder wählen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Die Synode senkte das aktive Wahlrecht im Mai um zwei Jahre. Deshalb gibt es jetzt 29.000 Wähler mehr in der gesamten Landeskirche.
Wer mehr über die Arbeit im Kirchenvorstand wissen möchte, findet viele Informationen auch im Internet, zum Beispiel unter www.gemeinde-leiten.de oder unter www.kirche-mit-mir.de .