Eine kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst oder dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Unsere MAV wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchenkreises Wesermünde gewählt. Grundlage für unsere Tätigkeit ist das gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-K) der Konföderation der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen.
Was tun wir?
- Für Ihre Anstellung: z.B. Einstellung, Versetzung, Abordnung, Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus, Kündigung.
- Für Ihre Arbeitsbedingungen:
z.B. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Fort- und Weiterbildung, Regeln über die Ordnung in der Einrichtung, Stellenplan, neue Arbeitsmethoden, Auflösung, Einschränkungen, Verlegung oder Zusammenlegung von Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, Eingliederung Schwerbehinderter. - Für Ihr Gehalt: Eingruppierung, Umgruppierung und Nebentätigkeit.
- Für Ihre Gesundheit: Unfallverhütung, Gesundheitsfragen und Arbeitsschutzeinrichtung.
- Für Ihre Zufriedenheit: Gleiche Behandlung aller Mitarbeiter, Wahrung des Arbeitsfriedens, Ihre persönliche Beschwerde.
Die Mitglieder der MAV unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht über dienstliche Angelegenheiten oder Tatsachen, die ihnen auf Grund ihrer Zugehörigkeit bekannt sind.
Es geht vieles automatisch, etliches benötigt aber Ihren Anstoß. Sprechen Sie uns an, informieren Sie uns.