Die Kirchenkreissynode ist das für einen Kirchenkreis höchste beschlussfassende Gremium. Es entspricht dem Parlament im politischen Leben. Die meisten Mitglieder der Kirchenkreissynode werden auch gewählt, allerdings nicht durch alle Gemeindeglieder, sondern von den Kirchenvorständen der zum Kirchenkreis gehörenden Gemeinden. Einige wurden durch die Kirchenkreisvorstände der vorherigen Kirchenkreise berufen.
Die Kirchenkreissynode tritt zu wichtigen und grundlegenden Beschlüssen zusammen. Er entscheidet z.B. jährlich über Stellenpläne und den Haushalt des Kirchenkreises. Bei einer Neubesetzung wählt er einen Superintendenten bzw. eine Superintendentin. Er "überwacht" die Arbeit des Kirchenkreisvorstands, deren Mitglieder er auch aus seiner Mitte wählt, und lässt sich von ihm jeweils berichten.
Um Beschlüsse sachgerecht vorzubereiten und um die Arbeitsbereiche aufzuteilen hat die Kirchenkreissynode folgende Ausschüsse gebildet:
- Bau- und Energieausschuss,
- Diakonieausschuss,
- Finanz- und Stellenplanungsausschuss,
- Kinder-, Jugend- und Schulausschuss,
- Erwachsenenbildungsausschuss,
- Kirchenmusikausschuss,
- Fundraising- und Öffentlichkeitsausschuss,
- Kindergartenausschuss,
- Seniorenausschuss
- Umwelt und Klimaschutz.
Die Sitzungen der Kirchenkreissynode werden von einem Vorstand vorbereitet und geleitet. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei Beisitzern.